A. Allgemeines

  1. Diese Nutzungsbedingungen der BRITA SE, Heinz-Hankammer-Straße 1, 65232 Taunusstein, Deutschland („wir“, „uns“, „BRITA SE“) gelten ausschließlich für die Verwendung der Brita App (nachfolgend „App“) durch den Nutzer. Ferner gelten diese Nutzungsbedingungen auch für Änderungen, etwa Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen der App, sofern bei deren Bereitstellung keine abweichenden allgemeinen Nutzungsbedingungen einbezogen werden. 
  2. In Bezug auf die Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten nachrangig die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)“ der BRITA SE, welche derzeit unter https://www.brita.de/geschaeftsbedingungen abrufbar sind.
  3. Das generische Maskulinum wird in diesen Nutzungsbedingungen lediglich aus redaktionellen Gründen zur Vereinfachung des Leseflusses verwendet. Selbstverständlich sind jedoch alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

 

B. Verwendung der App, BRITA-Account

  1. Um alle Funktionen der App nutzen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Nutzer unter Abgabe der entsprechenden Willenserklärungen einen Brita-Account (ein Kundenkonto) anlegt und sich mit diesem Kundenkonto in der App einloggt. 

 

C. Vertragsgegenstand, Funktionen der App

  1. Die BRITA SE erhebt für den Download, die Installation und die Nutzung der App, insbesondere auf einem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet, etc.) keine Vergütung.
  2. Die App dient primär dem Zweck, das Trinkverhalten einer Person bei Nutzung bestimmter Behältnisse zu erfassen, analysieren und zu bewerten (die entsprechenden Funktionen zusammengefasst als „Dienste“). 

 

D. Keine Diagnose für gesundheitliche Beschwerden, keine Ernährungsberatung, kein Ersatz für ärztliche Behandlungen

  1. Die App vergleicht nur den erfassten Getränkekonsum mit allgemeinen Vorgaben. Die App dient nicht zur individuellen Diagnose von gesundheitlichen Beschwerden, nicht zur Ernährungsberatung und ersetzt auch keine ärztliche Behandlung.

 

E. Nutzungsumfang und -berechtigung

  1. Der Nutzer ist berechtigt, die App für den vorstehend unter Ziffer ‎C.2 beschriebenen Zweck herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen, soweit und solange die BRITA SE diese und die damit verbundenen Services zur Verfügung stellt. Insoweit räumt die BRITA SE dem Nutzer ein widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes, einfaches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der App für den vorgenannten Zweck ein.
  2. Ein Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB wird von der BRITA SE nicht übernommen.
  3. Die BRITA SE ist Inhaber oder Lizenznehmer des gesamten geistigen Eigentums an der App, einschließlich etwaiger Inhalte, die die BRITA SE im Zusammenhang mit der App bereitstellt, der der App zugrundeliegenden Software, den angebundenen Systemen, der Texte, Grafiken, Icons sowie des ggf. verwendeten Audio- und Videomaterials. Die Inhalte der App dürfen vom Nutzer nur innerhalb der App verwendet werden. Eine hierüber hinausgehende Verwendung der Inhalte der App, insbesondere ein Kopieren, ein Extrahieren und ein Bearbeiten von Inhalten der App, die nicht aufgrund der vorstehend beschriebenen Abläufe vorgesehen sind, ist vom Nutzer unmittelbar oder mittelbar durch Dritte zu unterlassen.

 

F. Technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit der Funktionalitäten der App

  1. Die technischen Voraussetzungen für den Download, die Installation und Nutzung der App (z.B. unterstützte Browser- und Betriebssysteme und -versionen) finden sich in der Beschreibung der App im jeweiligen App Store (z.B. im „App Store“ und „Play Store“). Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für die Verwendung der App auf seinem Endgerät schafft und aufrechterhält. Es kann zu Beeinträchtigungen oder Aufhebung der Funktionstauglichkeit der App kommen, sofern bereitgestellte freiwillige Sicherheitsupdates, verbesserte Funktionalitäten oder Updates zur Fehlerbeseitigung nicht installiert werden.
  2. Ohne eine ausreichende Verbindung des Endgeräts mit dem Internet sind Funktionen der App möglicherweise nicht nutzbar. Die Nutzung einer solchen Internetverbindung kann zu zusätzlichen Kosten für den Nutzer führen. Die BRITA SE hat keinen Einfluss darauf, ob dem Endgerät eine (ausreichende) Internetverbindung zur Verfügung steht. 
  3. Das Herunterladen und die Installation der App darf nur über die Angebotsseiten der jeweiligen App-Store-Anbieter erfolgen.

 

G. Datensicherung, sonstige Mitwirkungspflichten

  1. Der Nutzer hat die auf dem verwendeten Endgerät gespeicherten Daten regelmäßig und angemessen gegen Verlust und Vernichtung zu sichern.
  2. Der Nutzer hat seine Log-In-Daten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Sofern der Nutzer den Verdacht hat, dass Dritte diese Daten kennen, ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern und die BRITA SE über den Verdacht zu informieren.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten und sonstigen Angaben aktuell zu halten. Ändern sich diese, sind diese unverzüglich zu aktualisieren.

 

H. Sperrung der App der von App-Funktionen, Änderung oder Einstellung der App

  1. Die BRITA SE ist jederzeit ohne eine vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen berechtigt, die App, Teile der App oder einzelne Funktionen der App vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete, objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die BRITA SE die berechtigten Interessen des Nutzers nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) berücksichtigen.
  2. Weiterhin ist die BRITA SE berechtigt, die App an die aktuelle technische Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf neue Funktionen und zur Schließung von Sicherheitslücken, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und in diesem Rahmen die komplette App, Teile der App und einzelne Funktionen ohne gesonderte Ankündigung zu überarbeiten, zu ergänzen oder zu verändern.
  3. Aufgrund der Unentgeltlichkeit der App behält sich die BRITA SE zudem vor, die komplette App, Teile der App und einzelne Funktionen jederzeit ganz oder teilweise mit einer Vorankündigungsfrist von sechs Wochen einzustellen. Maßgeblich für den Fristlauf ist der Zugang der Erklärung der BRITA SE beim Nutzer.

 

I. Datenschutz

  1. Die Brita SE wird im Hinblick auf personenbezogene Daten der Nutzer die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren. 
  2. Weitere Information zum Datenschutz finden sich in den separaten Datenschutzbestimmungen, die in der App unter „Datenschutz“ sowie unter https://www.brita.de/datenschutzbestimmungen abgerufen werden können.

 

J. Verfügbarkeit, Störungen, Übermittlungsrisiko, Datensicherung

  1. Eine jederzeitige Verfügbarkeit der App bzw. der über die App nutzbaren Dienste ist nicht geschuldeter Leistungsgegenstand. Die BRITA SE ist nur verpflichtet, eine jährliche Verfügbarkeit (vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen) in Höhe von mindestens 95% der Zeit zu gewährleisten. 
  2. Als Verfügbarkeit gilt die Bereitstellung der Dienste am maßgeblichen Leistungsübergabepunkt. Maßgeblicher Leistungsübergabepunkt ist der Routerausgang des von der BRITA SE zur Bereitstellung der Dienste genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Nutzbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, des Internets oder sonstigen Netzwerken nach dem maßgeblichen Leistungsübergabepunkt ist die BRITA SE nicht verantwortlich. Die Anbindung des Nutzers an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Nutzers erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand der Leistungspflichten der BRITA SE und liegt allein in der Verantwortung des Nutzers.
  3. Es gilt auch als Verfügbarkeit, wenn
    • die Dienste wegen von der BRITA SE nicht schuldhaft verursachter Notwendigkeit von Wartungsarbeiten oder von der BRITA SE nicht schuldhaft verursachten zwingenden Gründe der Sicherheit und Integrität der eingesetzten Hard- und Software (z.B. bei sog. „Denial-of-Service-Attacken“) sowie wegen höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das diese ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird und das durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Eingriffe, Epidemien und Pandemien sowie deren unvorhersehbare Auswirkungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Cyberangriffe, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen - z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden; oder
    • nur unerhebliche Störungen (z.B. lediglich leicht verzögerte Ladezeiten) auftreten.
  4. Die BRITA SE bemüht sich um einen angemessenen Schutz der Datenübertragung zwischen dem Endgerät des Nutzers und des Routerausgang des von der BRITA SE zur Bereitstellung der Dienste genutzten Rechenzentrums, soweit die BRITA SE darauf Einfluss hat (z.B. durch angemessene Verschlüsselung der Daten). Der Nutzer ist verpflichtet, nur sichere Endgeräte und Internetverbindungen zu nutzen. 
  5. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffer ‎11 bleiben unberührt.

 

K. Haftung

  1. Die BRITA SE haftet nach Maßgabe des § 599 BGB und des § 600 BGB soweit diese anwendbar sind.
  2. In den Fällen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 599 BGB haftet die BRITA SE nur (a) im Falle einer übernommenen Garantie im Umfang der übernommenen Garantie, (b) bei Übernahme eines garantiegleichen Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB, (c) bei Bestehen von zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen, insbesondere den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes, (d) bei Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit und (e) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung von der BRITA SE – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. 
  4. Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der BRITA SE.
  5. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

L. Vertragsschluss; Vertragslaufzeit

  1. Der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen kommt zwischen der BRITA SE und dem Nutzer zustande, wenn der Nutzer gegenüber der BRITA SE die Geltung der Nutzungsbedingungen für die App bestätigt hat, spätestens jedoch mit dem Beginn der Nutzung der App durch den Nutzer.
  2. Der Nutzungsvertrag mit dem Nutzen läuft auf unbestimmte Zeit und kann grundsätzlich jederzeit vom Nutzer fristlos sowie von der BRITA SE mit einer Frist von sechs (6) Wochen beendet werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zugang der Erklärung der BRITA SE beim Nutzer. Der Nutzungsvertrag der App endet auch, wenn der Nutzer die Nutzung der App endgültig einstellt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.

 

M. Anpassung der Nutzungsbedingungen

  1. Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung und maßgeblichen behördlichen Anforderungen oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse welche die Leistungserbringung der BRITA SE berühren, behält sich die BRITA SE vor, diese Nutzungsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Regelung in Bezug auf den Nutzungsvertrag mit dem Nutzer nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), d.h., unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu ändern. 
  2. Die BRITA SE wird die Änderungen dem Nutzer rechtzeitig, d.h. mindestens mit einer Frist von sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform etwa durch eine Anzeige in der App über die geplante Änderung und deren Inhalt informieren. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Nutzer diesen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Information widerspricht und die BRITA SE den Nutzer darauf bei der Information über die Änderungen ausdrücklich hingewiesen hat. 
  3. Im Falle des Widerspruchs wird der Nutzungsvertrag zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt. Der BRITA SE bleibt es in diesem Fall jedoch unbenommen, den Nutzungsvertrag zu kündigen, wobei ein die BRITA SE zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund insbesondere dann anzunehmen ist, wenn eine Fortsetzung des Nutzungsvertrages zu den bestehenden Bedingungen technisch für die BRITA SE nicht möglich ist.

 

N. Anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Nutzer, sofern er Verbraucher (§ 13 BGB) ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der BRITA SE, sofern es sich bei beiden Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Der BRITA SE bleibt es aber unbenommen den Nutzer auch an seinem Sitz zu verklagen.
  3. Die BRITA SE ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG zu übertragen. 
  4. Die BRITA SE ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis: Unsere App enthält Bestandteile von Open-Source-Software, die unter den Bedingungen verschiedener Lizenzen genutzt wird. Eine Auflistung der Open-Source-Software, die in unserer App zum Einsatz kommt, sowie die hierfür geltenden Open-Source-Software-Lizenzbedingungen finden Sie in der App unter „Impressum“. Die jeweiligen Open-Source-Software-Lizenzbedingungen gelten für die jeweils in der App verwendeten Open-Source-Software-Bestandteile, soweit diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzbedingungen gegenüber diesen Nutzungsbedingungen vorrangig gelten. Die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen sind vom Nutzer bei Nutzung der App vollständig einzuhalten.