Seit dem 1.1.2022 in Kraft: Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift Klima
Die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung gilt für Bundesbehörden und ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele des Bundes. Sie befasst sich nicht mehr nur mit dem Thema Energieeffizienz, sondern sagt auch umweltschädlichem Verpackungsmüll den Kampf an. So untersagt sie explizit die Beschaffung von Mineralwasser und anderen Getränken in Einwegverpackungen.
Wie kann die AVV Klima in Bezug auf die Getränkeversorgung umgesetzt werden?
Die naheliegende Alternative: Leitungswasser. Das empfiehlt auch die neue EU-Trinkwasserrichtlinie als bevorzugtes Getränk in öffentlichen Verwaltungen, um die durch Flaschenwasser verursachten Abfälle und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Diese und andere gesetzliche Vorgaben machen leitungsgebundene Wasserspender in öffentlichen Gebäuden zu einer unverzichtbaren Maßnahme auf dem Weg zu einer klimaneutralen Verwaltung.
Wichtige Daten und Fakten zu den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten von Wasserspendern in der öffentlichen Verwaltung geben zeigt das neue Factsheet "Nachhaltige Trinkwasserversorgung"
Unsere Experten haben dieses Factsheet gemeinsam mit externen Beratungs- und Ingenieurbüros erarbeitet. Dabei sind die praktischen Erfahrungen und F&E-Ergebnisse von BRITA eingeflossen, da wir seit Jahrzehnten weltweit Lösungen zur Bereitstellung und Optimierung von Trinkwasser anbieten.
Wichtige Inhalte:
- Die Klimabilanz leitungsgebundener Wasserspender als alternativer Lösung zur Trinkwasserversorgung zeigt
86 % weniger CO2-Emissionen ggü. Flaschenwasser (im Vergleich zu Gallonen-Wasserspendern sind es 63 %)* - Ökonomische Aspekte: Kostensenkung um 70 Prozent in der Wasserversorgung.
- Die Hygiene von Wasserspendern.
- Lebenszyklusbetrachtung und Wartungsaufwand.
*Berechnungsgrundlagen siehe Factsheet