(3) Der Kunde hat für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der Sache sowie für eine sonstige von ihm zu vertretende Verschlechterung, einen Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, wenn er die Sache nicht wie sein Eigentum in den Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
§ 5 Lieferung und Versandkosten
(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Kunde die Versandkosten gemäß dem jeweils gültigen Preisverzeichnis. Bei Bestellungen über den Online-Shop werden die Versandkosten auf den Internetseiten und auch im Warenkorb angegeben. Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Lieferabwicklungen und Sonderverpackungen trägt der Kunde.
(2) BRITA behält sich das Recht zu Teillieferungen vor, soweit dies nicht für den Kunden unzumutbar ist. Durch Teillieferungen zusätzlich entstehende Transport- und Verpackungskosten trägt BRITA.
(3) Gerät BRITA in Verzug, ist der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer BRITA gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) BRITA ist zum Rücktritt von dem Kaufvertrag berechtigt, falls ein Lieferant von BRITA entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung BRITA nicht mit der bestellten Ware beliefert. BRITA wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware informieren und etwaige vom Kunden bereits geleistete Vergütungen unverzüglich erstatten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle in dem Online-Shop von BRITA, dem Preisverzeichnis, in der Bestätigung der Bestellung per E-Mail (Bestellbestätigung), in der Versandbestätigung oder anderweitig angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt nach der Bestellung durch den Kunden (Abgabe des Angebots) eine Mehrwertsteuererhöhung in Kraft, so ändert sich die vom Kunden zu zahlende Vergütung nicht.
(2) Der Kunde kann aus dem Verzeichnis der Zahlungsarten eine Zahlungsart wählen.
(3) Zur Absicherung des Bonitätsrisikos behält sich BRITA in Einzelfällen vor, die bestellte Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.
(4) Soweit in der Bestellung, einer Bestell- oder Versandbestätigung oder anderweitig nichts Abweichendes geregelt ist, ist die vom Kunden geschuldete Vergütung mit Ablieferung der Ware fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechungszugang vom Kunden bezahlt, so ist BRITA – unbeschadet aller sonstigen Ansprüche – berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich BRITA ausdrücklich vor.
(5) Für Mahnungen, außer den Verzug begründende Mahnungen, wird eine Gebühr gemäß dem jeweils gültigen Preisverzeichnis erhoben. Der Nachweis, dass höhere oder niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt den Parteien unbenommen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) BRITA bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung Eigentümer der Ware.
(2) Wird die Vergütung vom Kunden nicht vollständig gezahlt, so ist BRITA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach dem Rücktritt wird BRITA die Ware zurücknehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verlangen.
§ 8 Sachmängel
(1) BRITA steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sachmängeln ist.
(2) Sachmängel werden von BRITA innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch mangelfreie Leistung (Lieferung mangelfreier Ware – Ersatzlieferung). Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von BRITA abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadens- und Aufwendungsersatz uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Sachmangel handelt.
(3) Die Verantwortlichkeit von BRITA entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von BRITA die Ware selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er führt den Nachweis, dass die in Rede stehenden Sachmängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.
(4) BRITA haftet nicht für Sachmängel, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder nicht ordnungsgemäßen Gebrauch entstehen.
§ 9 Haftung
(1) BRITA haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, Schäden durch arglistiges Verhalten und Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BRITA, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Für sonstige Schäden haftet BRITA – sofern sich nicht aus einer von BRITA übernommenen Garantie etwas anderes ergibt – nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
BRITA haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Im Übrigen ist jegliche Haftung von BRITA für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar. BRITA haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des BRITA Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler während eines Geschäftsvorgangs, auf die BRITA keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BRITA.
§ 10 Verjährung
(1) Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjähren der Nacherfüllungsanspruch und der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen eines Mangels innerhalb einer Frist von zwei Jahren beginnend mit der Ablieferung der Ware. Die Ausübung eines Rücktritts oder Minderungsrechts ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.
(2) Ansprüche des Kunden, die auf einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung beruhen, verjähren – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – in drei Jahren beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn der in Rede stehende Anspruch auf den Ersatz eines Personenschadens gerichtet ist.
§ 11 BRITA Geld-zurück-Garantie
(1) BRITA gewährt auf im Online-Shop erhältliche, entsprechend gekennzeichnete Waren eine freiwillige „Geld-zurück-Garantie“.
(2) Der Kunde ist berechtigt, von der „Geld-zurück-Garantie“ erfasste Waren ohne Angaben von Gründen innerhalb von 30 Tagen an BRITA zurückzusenden. Die Frist beginnt nach Eingang der Ware beim Kunden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
(3) Die Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde. Im Übrigen gilt § 4 bezüglich der Rücksendung sowie der Kostentragung für die Rücksendung entsprechend.
(4) Für eine durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer von der „Geld-zurück- Garantie“ erfassten Ware entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Soweit der Kunde bereits eine Zahlung (d.h. Kaufpreis und Versandkosten) für die zurückgesandte Ware geleistet hat, erstattet BRITA diese Zahlung innerhalb von 30 Tagen zurück. Sendet der Kunde nur einzelne von der„Geld-zurück-Garantie“ erfasste Waren von mehreren Waren zurück, die im Rahmen einer Bestellung von ihm als einzelne Waren bestellt wurden, erstattet BRITA den entsprechenden Kaufpreis für die zurückgesandte Ware sowie einen korrespondierenden Anteil der Versandkosten.
§ 12 Datenschutz
BRITA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), auf Grundlage der für den Online-Shop geltenden
Datenschutzbestimmungen § 13 Aufrechnung / Zurückbehaltung / Abtretung
(1) Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es auf Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
(2) Die Abtretung von Forderungen gegen BRITA ist ausgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Die Rechtsbeziehung des Kunden mit BRITA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISGAbkommen).
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von BRITA, 65232 Taunusstein. BRITA ist jedoch berechtigt, diese Kunden auch an ihrem Wohnsitz zu verklagen.