Kundenservice
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der zwischen Ihnen und BRITA zustande kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen BRITA Online-Shop
§ 1 Geltungsbereich   

Für zwischen der BRITA GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 4, 65232 Taunusstein, Deutschland, Tel. 06128 / 746-0, Telefax 06128 / 746-355 (nachfolgend „BRITA“) und dem Kunden im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verträge über den Kauf von Waren gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation von Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.  

(2) Der Kaufvertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden (Angebot) und der anschließenden Annahme durch BRITA zustande. Nach Übermittlung der Bestellung verschickt BRITA eine E-Mail an den Kunden, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Die Annahme erfolgt durch eine weitere E-Mail an den Kunden, in der der Versand der Ware bestätigt wird (Versandbestätigung).

(3) BRITA ist berechtigt, einen Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen.

§ 3 Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm bei einem ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. per Brief, Telefon, Telefax, E-Mail oder online geschlossenem Vertrag ein Widerrufsrecht gemäß der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
BRITA GmbH
Heinrich-Hertz-Str. 4
65232 Taunusstein
Deutschland
E-Mail: shop@brita.net.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder Verschlechterung auf einen Umgang der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

(2) Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

§ 4 Rücksendung bei Widerruf

(1) Bei Ausübung des Widerrufsrechts ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unver-züglich an BRITA zurückzusenden, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Gefahr der Rücksendung trägt BRITA. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware 40 Euro nicht übersteigt oder der Kunde bei einem höheren Preis der Ware die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In anderen Fällen trägt BRITA die Kosten der Rücksendung. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt.

(2) Für den Fall, dass BRITA nach § 4 Abs. (1) Satz 4 verpflichtet ist, die Kosten der Rücksendung zu tragen, werden dem Kunden die Rücksendekosten unverzüglich erstattet.

BRITA nimmt auch unfrei zurückgesandte Ware an. In diesem Fall hat der Kunde jedoch die Mehrkosten gegenüber einer ausreichend frankierten Rücksendung mit DHL/Post zu tragen. Sofern der Kunde nach § 4 Abs. (1) Satz 3 die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, trägt er die gesamten Kosten einer unfreien Rücksendung.
(3) Der Kunde hat für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der Sache sowie für eine sonstige von ihm zu vertretende Verschlechterung, einen Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, wenn er die Sache nicht wie sein Eigentum in den Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
§ 5 Lieferung und Versandkosten

(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Kunde die Versandkosten gemäß dem jeweils gültigen Preisverzeichnis. Bei Bestellungen über den Online-Shop werden die Versandkosten auf den Internetseiten und auch im Warenkorb angegeben. Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Lieferabwicklungen und Sonderverpackungen trägt der Kunde.

(2) BRITA behält sich das Recht zu Teillieferungen vor, soweit dies nicht für den Kunden unzumutbar ist. Durch Teillieferungen zusätzlich entstehende Transport- und Verpackungskosten trägt BRITA.

(3) Gerät BRITA in Verzug, ist der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer BRITA gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) BRITA ist zum Rücktritt von dem Kaufvertrag berechtigt, falls ein Lieferant von BRITA entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung BRITA nicht mit der bestellten Ware beliefert. BRITA wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware informieren und etwaige vom Kunden bereits geleistete Vergütungen unverzüglich erstatten.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle in dem Online-Shop von BRITA, dem Preisverzeichnis, in der Bestätigung der Bestellung per E-Mail (Bestellbestätigung), in der Versandbestätigung oder anderweitig angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt nach der Bestellung durch den Kunden (Abgabe des Angebots) eine Mehrwertsteuererhöhung in Kraft, so ändert sich die vom Kunden zu zahlende Vergütung nicht.

(2) Der Kunde kann aus dem Verzeichnis der Zahlungsarten eine Zahlungsart wählen.

(3) Zur Absicherung des Bonitätsrisikos behält sich BRITA in Einzelfällen vor, die bestellte Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.

(4) Soweit in der Bestellung, einer Bestell- oder Versandbestätigung oder anderweitig nichts Abweichendes geregelt ist, ist die vom Kunden geschuldete Vergütung mit Ablieferung der Ware fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechungszugang vom Kunden bezahlt, so ist BRITA – unbeschadet aller sonstigen Ansprüche – berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich BRITA ausdrücklich vor.

(5) Für Mahnungen, außer den Verzug begründende Mahnungen, wird eine Gebühr gemäß dem jeweils gültigen Preisverzeichnis erhoben. Der Nachweis, dass höhere oder niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt den Parteien unbenommen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) BRITA bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung Eigentümer der Ware.

(2) Wird die Vergütung vom Kunden nicht vollständig gezahlt, so ist BRITA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach dem Rücktritt wird BRITA die Ware zurücknehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verlangen.

§ 8 Sachmängel

(1) BRITA steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sachmängeln ist.

(2) Sachmängel werden von BRITA innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch mangelfreie Leistung (Lieferung mangelfreier Ware – Ersatzlieferung). Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von BRITA abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadens- und Aufwendungsersatz uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Sachmangel handelt.

(3) Die Verantwortlichkeit von BRITA entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von BRITA die Ware selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er führt den Nachweis, dass die in Rede stehenden Sachmängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.

(4) BRITA haftet nicht für Sachmängel, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder nicht ordnungsgemäßen Gebrauch entstehen.

§ 9 Haftung

(1) BRITA haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, Schäden durch arglistiges Verhalten und Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BRITA, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Für sonstige Schäden haftet BRITA – sofern sich nicht aus einer von BRITA übernommenen Garantie etwas anderes ergibt – nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

BRITA haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

Im Übrigen ist jegliche Haftung von BRITA für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(3) Die Datenkommunikation über das Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar. BRITA haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des BRITA Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler während eines Geschäftsvorgangs, auf die BRITA keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BRITA.

§ 10 Verjährung

(1) Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjähren der Nacherfüllungsanspruch und der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen eines Mangels innerhalb einer Frist von zwei Jahren beginnend mit der Ablieferung der Ware. Die Ausübung eines Rücktritts oder Minderungsrechts ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.

(2) Ansprüche des Kunden, die auf einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung beruhen, verjähren – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – in drei Jahren beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn der in Rede stehende Anspruch auf den Ersatz eines Personenschadens gerichtet ist.

§ 11 BRITA Geld-zurück-Garantie

(1) BRITA gewährt auf im Online-Shop erhältliche, entsprechend gekennzeichnete Waren eine freiwillige „Geld-zurück-Garantie“.

(2) Der Kunde ist berechtigt, von der „Geld-zurück-Garantie“ erfasste Waren ohne Angaben von Gründen innerhalb von 30 Tagen an BRITA zurückzusenden. Die Frist beginnt nach Eingang der Ware beim Kunden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.

(3) Die Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde. Im Übrigen gilt § 4 bezüglich der Rücksendung sowie der Kostentragung für die Rücksendung entsprechend.

(4) Für eine durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer von der „Geld-zurück- Garantie“ erfassten Ware entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Soweit der Kunde bereits eine Zahlung (d.h. Kaufpreis und Versandkosten) für die zurückgesandte Ware geleistet hat, erstattet BRITA diese Zahlung innerhalb von 30 Tagen zurück. Sendet der Kunde nur einzelne von der„Geld-zurück-Garantie“ erfasste Waren von mehreren Waren zurück, die im Rahmen einer Bestellung von ihm als einzelne Waren bestellt wurden, erstattet BRITA den entsprechenden Kaufpreis für die zurückgesandte Ware sowie einen korrespondierenden Anteil der Versandkosten.

§ 12 Datenschutz

BRITA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), auf Grundlage der für den Online-Shop geltenden Datenschutzbestimmungen

§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltung / Abtretung
(1) Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es auf Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Abtretung von Forderungen gegen BRITA ist ausgeschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Die Rechtsbeziehung des Kunden mit BRITA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISGAbkommen).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von BRITA, 65232 Taunusstein. BRITA ist jedoch berechtigt, diese Kunden auch an ihrem Wohnsitz zu verklagen.
Bedingungen „Kartuschen-Service“
§ 1 Geltungsbereich

(1) Für zwischen der BRITA GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 4, 65232 Taunusstein, Deutschland, Tel. +49 6128 / 746-0, Telefax +49 6128 / 746 - 355 (nachfolgend „BRITA“) und dem Kunden im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verträge für einen „Kartuschen-Service“ über den Online-Shop gelten ausschließlich diese Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BRITA für den BRITA Online-Shop (nachfolgend „AGB“).

(2) Soweit die vorliegenden Bedingungen von den AGB abweichen, gehen diese den AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

Bei dem Vertrag für den „Kartuschen-Service“ handelt es sich um einen Ratenlieferungsvertrag. Gegenstand des Vertrags ist die Lieferung der durch den Kunden bestimmten Anzahl ausgewählter Filterkartuschen während der Vertragslaufzeit. Die Lieferung erfolgt dabei in mehreren Einzellieferungen. Die Zeitpunkte der Einzellieferungen sowie die Zahl der jeweils zu liefernden Filterkartuschen ergeben sich aus der Bestellung.

§ 3 Lieferung und Versandkosten

Die Versandkosten für die Lieferung der Filterkartuschen im Rahmen des Kartuschen-Service trägt BRITA. Lediglich Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Lieferabwicklungen und Sonderverpackungen trägt der Kunde.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde schuldet für jede Einzellieferung eine entsprechende Vergütung. Diese vom Kunden geschuldete Vergütung für die jeweilige Lieferung ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. BRITA ist berechtigt, die entsprechende Rechnung jeweils 10 Tage vor der Lieferung zu stellen.

(2) Werden Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechungszugang vom Kunden bezahlt, so ist BRITA – unbeschadet aller sonstigen Ansprüche – berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu ver-langen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich BRITA ausdrücklich vor.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) BRITA bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung für eine Lieferung Eigentümerin der Filterkartuschen aus der entsprechenden Lieferung.

(2) Wird die Vergütung für eine Lieferung vom Kunden nicht vollständig gezahlt, so ist BRITA nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, nach Wahl von BRITA von dem Vertrag bezogen auf die betroffene Lieferung teilweise zurückzutreten (Alt. 1) und / oder unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 4 BGB bezogen auf die zukünftig fällig werdenden Leistungen (Alt. 2) vom Vertrag zurückzutreten. Nach dem Teilrücktritt gem. Alt. 1 wird BRITA die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verlangen.

§ 6 Kündigungsrecht

Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden (s. § 3 AGB) bleibt hiervon unberührt.

 

 

Bedingungen „BRITA Neo 4“

§ 1 Geltungsbereich

Für zwischen der BRITA GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 4, 65232 Taunusstein, Tel. +49 6128 / 746-0, Telefax +49 6128 / 746 – 355, Handelsregister 21644 (Amtsgericht Wiesbaden), Geschäftsführer: Markus Hankammer (nachfolgend „BRITA“) und dem Kunden geschlossene Verträge über den Kauf, die Lieferung und Installation von BRITA Neo 4 gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(2.1) Die Präsentation von Dienstleistungen und Waren im BRITA Online-Shop oder in Verkaufsprospekten stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2.2) Der Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden (Angebot) und der anschließenden Annahme durch BRITA zustande. Nach Übermittlung der Bestellung verschickt BRITA eine E-Mail an den Kunden, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Die Annahme erfolgt durch eine weitere E-Mail an den Kunden (Auftragsbestätigung). BRITA wird sich innerhalb von 21 Tagen telefonisch mit dem Kunden zur Vereinbarung eines Installationstermins in Verbindung setzen.

(2.3) BRITA ist berechtigt, einen Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen. So beispielsweise wenn zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder infolge einer von BRITA über den Kunden eingeholten Bonitätsauskunft (siehe dazu § 13). In diesen Fällen behält sich BRITA vor, die Bestellung nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert, im Falle der Bonitätsauskunft gemeinsam mit einer Unterrichtung über die erhaltene Auskunft. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.

§ 3 Vertragsgegenstand und Laufzeit

(3.1) Vertragsgegenstand und Laufzeit des Vertrages für BRITA Neo 4 ergeben sich aus der von BRITA bestätigten Bestellung für BRITA Neo 4 60 Monate bzw. BRITA Neo 4 24 Monate.

(3.2) Bestellungen und Lieferungen sind nur innerhalb Deutschlands möglich mit Ausnahme von Helgoland und Büsingen.

(3.3) Nach Ablauf der Laufzeiten für die Verträge BRITA Neo 4 60 Monate bzw. BRITA Neo 4 24 Monate kann der Kunde auf Wunsch eine Fortsetzung der Lieferbeziehung mit BRITA für BRITA-Filter und CO2–Füllungen im Wege der Bestellung weiterer Lieferungen zu den dann gültigen Lieferpreisen und –bedingungen beauftragen. Die Einzelheiten dazu sind in der von BRITA bestätigten Bestellung für BRITA Neo 4 60 Monate bzw. BRITA Neo 4 24 Monate geregelt.

§ 4 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.    
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht bevor Sie alle Pflichtangaben nach § 507 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 492 Abs. 2 BGB (z.B. die Art des Ratenzahlungsgeschäfts, die einzelnen Raten, der Gesamtbetrag, die Vertragslaufzeit) erhalten haben und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
BRITA GmbH Vertragsmanagement, Heinrich-Hertz-Str. 4, 65232 Taunusstein, Deutschland, E-Mail: shop@brita.net.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die überlassene Sache sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.                     
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise     

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Erstlieferung und die Installation auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.          

- Ende der Widerrufsbelehrung -



§ 5 Lieferung und Installation der gekauften Waren

(5.1) Teillieferungen
BRITA behält sich das Recht vor, auch im Rahmen der Erstlieferung Teillieferungen durchzuführen, soweit dies nicht für den Kunden unzumutbar ist. Durch Teillieferungen zusätzlich entstehende Versand-, Transport- und Verpackungskosten trägt BRITA.

(5.2) Lieferdetails
Die Einzelheiten  zu Lieferung und Installation der BRITA Neo 4 - Produkte ergeben sich aus der von BRITA versandten Auftragsbestätigung für BRITA Neo 4 60 Monate bzw. BRITA Neo 4 24 Monate.

(5.2) Lieferverzug
Gerät BRITA in Verzug, ist der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer BRITA gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 6 Kaufpreis und Zahlungen

(6.1) Preisangaben
Alle im BRITA Online-Shop oder Verkaufsprospekten von BRITA, in der Bestätigung der Bestellung per E-Mail (Bestellbestätigung), in der Auftragsbestätigung, diesen AGB oder anderweitig angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt nach Vertragsschluss eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes in Kraft, so ist BRITA berechtigt, die Preise bzw. Raten entsprechend anzupassen. Dies gilt bei einer Mehrwertsteuererhöhung nicht für Kaufpreisraten, die innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss fällig werden.

(6.2) Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde kann aus dem Verzeichnis der Zahlungsarten eine Zahlungsart wählen.
(2) Zur Absicherung des Bonitätsrisikos behält sich BRITA in Einzelfällen vor, die bestellte Ware nur gegen Vorkasse (hier: die Anzahlung bei Erstlieferung, die dann vor der Installation fällig würde) zu liefern.
(3) Falls eine Abbuchung vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug oder einer anderen je nach gewählter Zahlungsart vereinbarten Belastung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitert, hat der Kunde BRITA die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.

§ 7 Verzug des Kunden mit Zahlungen

(7.1) Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Kunden haben (z.B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren.

(7.2) Werden Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang vom Kunden bezahlt, so ist BRITA – unbeschadet aller sonstigen Ansprüche – berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Sofern der Kunde Verbraucher ist, wird er auf diese Rechtsfolge in der Rechnung gesondert hingewiesen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich BRITA ausdrücklich vor.

(7.3) Für Mahnungen, außer den Verzug begründende Mahnungen, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben. Der Nachweis, dass höhere oder niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt den Parteien unbenommen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und diesbezügliche Kundenpflichten

(8.1) BRITA bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung (= Zahlung sämtlicher Raten) Eigentümer der verkauften Waren.

(8.2) Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die verkauften Waren pfleglich zu behandeln, in seiner Obhut zu belassen, Verpflichtungs- und Verfügungsverträge über sie nicht zu schließen und BRITA unverzüglich Beschädigungen oder Veränderungen und eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen schriftlich anzuzeigen.

(8.3) Bis zum Eigentumsübergang wird der Kunde Aufgabe oder Wechsel von Wohnung oder Aufstellort des BRITA Neo 4 so frühzeitig wie möglich BRITA in Textform an folgende Adresse: BRITA GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 4, 65232 Taunusstein, Deutschland, E-Mail: shop@brita.net oder telefonisch unter 0800 500 18 18 mitteilen. Er wird die verkauften Waren nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbringen.

§ 9          Sachmängel

9.1          BRITA steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sachmängeln ist.

9.2          Sachmängel werden von BRITA innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch mangelfreie Leistung. Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung bezüglich der Liefergegenstände nach Maßgabe des § 439 BGB zu. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von BRITA abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadens- und Aufwendungsersatz uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Sachmangel handelt.

9.3          Die Verantwortlichkeit von BRITA entfällt, soweit der Kunde die Installation selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten ausführt und/oder ohne Zustimmung von BRITA die Ware selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt (z.B. bei Einbau und Verwendung fremder Filter oder fremder CO2-Zylindern), es sei denn, er führt den Nachweis, dass die in Rede stehenden Sachmängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.

9.4          BRITA haftet nicht für Sachmängel, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder nicht ordnungsgemäßen Gebrauch entstehen.


§ 10 Haftung

(10.1) BRITA haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, Schäden durch arglistiges Verhalten und Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BRITA, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(10.2) Für sonstige Schäden haftet BRITA – sofern sich nicht aus einer von BRITA übernommenen Garantie etwas anderes ergibt – nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
BRITA haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist jegliche Haftung von BRITA für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(10.3) Die Datenkommunikation über das Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar. BRITA haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des BRITA Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler während eines Geschäftsvorgangs, auf die BRITA keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

10.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BRITA.

§ 11 Verjährung

(11.1) Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjähren der Nacherfüllungsanspruch und der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen eines Mangels innerhalb einer Frist von zwei Jahren beginnend mit der Installation der Ware; Für den Fall dass der Kunde selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten installiert, beginnt die Frist mit Ablieferung der Ware.

(11.2) Ansprüche des Kunden, die auf einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung beruhen, verjähren – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – in drei Jahren beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn der in Rede stehende Anspruch auf den Ersatz eines Personenschadens gerichtet ist.

§ 12 Datenschutz

BRITA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), auf Grundlage der für den Online-Shop geltenden Datenschutzbestimmungen.
Um die Bestellung zügig bearbeiten zu können, überprüft BRITA bei der Fa. arvato infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, einem externen Informationsdienstleister, die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Adresse. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses oder entsprechender Einwilligung bezieht BRITA Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden und ergänzend Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren von der informa Unternehmensberatung GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu bewerten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bestellvorgangs diese Daten automatisiert verarbeitet werden, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten. Im Falle einer Zahlung per Lastschrift werden Ihre Daten an den die Zahlung abwickelnden Dienstleister easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen übermittelt. Die zu den vorbezeichneten Zwecken erhobenen personenbezogenen Daten werden allein im Rahmen ihrer Zweckbestimmung verwendet oder soweit dies zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen der BRITA GmbH erforderlich ist.
Die Sicherheit Ihrer Daten hat bei der BRITA GmbH und den Unternehmen der BRITA Gruppe einen sehr hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten, die zwischen Ihnen und der BRITA GmbH oder einem Unternehmen der BRITA Gruppe ausgetauscht werden, werden grundsätzlich über verschlüsselte Verbindungen übertragen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Wir treffen technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um Ihre durch uns verwalteten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Datenverarbeitung und unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Unsere Beschäftigten sind selbstverständlich auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Ihre Daten werden solange aufbewahrt, wie dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist bzw. eine Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher oder rechtlicher Pflichten vorgeschrieben ist.
Wenn Sie Fragen zu der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch die BRITA GmbH haben, erteilen wir Ihnen gerne jederzeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Auch wenn Sie die Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten wünschen oder im Falle von Beschwerden, Auskunftsersuchen oder allgemeinen Fragen zum Thema Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie hierzu an Brita GmbH, Heinrich-Hertz-Str.4, 65232 Taunusstein, Stichwort: Datenschutz oder senden Sie eine E-Mail an die folgende Adresse: datenschutz@brita.net.

§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltung / Abtretung

(13.1) Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es auf Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis beruht.

(13.2) Die Abtretung von Forderungen gegen BRITA ist ausgeschlossen.

§ 14 Sonstiges / Schlussbestimmungen
(14.1) BRITA ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. BRITA haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

(14.2) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von BRITA auf einen Dritten übertragen.

(14.3) Die Rechtsbeziehung des Kunden mit BRITA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISG-Abkommen).

(14.4) Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von BRITA, 65232 Taunusstein. BRITA ist jedoch berechtigt, diese Kunden auch an ihrem Wohnsitz zu verklagen.



Stand: Dezember 2012

BRITA Verbraucher-Service
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